Krankmeldung

Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Unterricht erscheinen kann, bitten wir Sie ihr Kind unverzüglich und noch vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde (bis 7.50 Uhr!) per SchoolFox oder telefonisch (Anrufbeantworter) bei uns krankzumelden.

Wenn Ihr Kind dann wieder gesund ist, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung über die Krankheitstage für die Lehrkraft mit. Bei einer längeren Erkrankung und vor und nach Feiertagen/Ferientagen ist ein ärztlicher Nachweis vorzulegen.

Wir wollen Sie auf diesem Wege freundlich darauf hinweisen, dass bei Nichteinhaltung des oben genannten Krankmeldungsverfahrens weitere Schritte unsererseits eingeleitet werden müssen.

Schriftliche Krankmeldung

Hier finden Sie eine schriftliche Krankmeldung als Vordruck.

Unterrichtsfreistellung

Eine Unterrichtsfreistellung kann schriftlich bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden. Wichtig hierbei ist eine ausführliche Begründung und das hinzufügen von vorhanden Unterlagen. Die Klassenlehrkraft wird dann in Absprache mit der Schulleitung über die Zusage oder Ablehnung sprechen und sie informieren.

Meldepflichtige Krankheiten

Bestimmte Infektionskrankheiten sind gesetzlich meldepflichtig. Wenn Ihr Kind an einer solchen Krankheit erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht, informieren Sie uns umgehend!

In diesen Fällen ist die Schule verpflichtet, eine Meldung an das Gesundheitsamt weiterzugeben. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes.

Eine Übersicht zu den meldepflichtigen Krankheiten finden Sie hier.

Wenn bei Ihrem Kind Kopfläuse festgestellt wurden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. So kann eine schnelle Ausbreitung verhindert und andere Eltern rechtzeitig sensibilisiert werden. Weitere Infos gibt es hier.